Berechnung Wohnflächen und Gewerbeflächen
Sie benötigen für die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ exakte Angaben über Ihre Gebäudeflächen gemäß Grundsteuerreform 2022? Sie wollen die Wohnflächen oder Gewerbeflächen Ihrer Gebäude ermitteln lassen? Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Unser Angebot:
- Flächenermittlung von Ihrem digitalen Bestandsplan / Grundriss
- Neuerfassung aller Gebäudeflächen
- Dokumentation
Unsere Leistungen im Überblick

Ermittlung der Flächen von Ihrem digitalen Bestandsplan
- Bestandspläne / Grundrisse:
Digitale Bestandspläne ihres Gebäudes können in den Dateiformaten DWG, DXF (optimal) oder als PDF, JPG übersendet (hochgeladen) werden. Wir können nur die Gebäudeflächen ermitteln, die eindeutig aus der Zeichnung hervorgehen.
- Wohngebäude: Wir ermitteln in einer separaten Zeichnung pro Raum die Fläche und vergeben eine eindeutige Flächennummer. Grundlage für die Ermittlung der Wohnflächen ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV).
- Gewerbegebäude: Wir ermitteln in einer separaten Zeichnung pro Grundriss = Etage die Flächen und vergeben eine eindeutige Flächennummer. Grundlage ist die Norm DIN 277 Version 2005. Abhängig vom Standort / Bundesland werden die Bruttogrundflächen (BGF) oder Nettogrundflächen (NGF) ermittelt.
- Dokumentation als PDF:
Zur Weitergabe z. B. an Ihren Steuerberater und zur Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt liefern wir eine PDF-Dokumentation Ihrer Gebäudeflächen je Geschoss inklusive Zeichnung mit den umrandeten Gewerbeflächen, Wohnflächen, Nutzflächen und ihren Größen.

Neuermittlung Ihrer Gebäudeflächen
- Sie erstellen selbst das Aufmass
Sie scannen / vermessen Ihre Räume selbst. Dazu senden wir Ihnen ein Smartphone auf dem Postweg zu. Die installierte App zum Scannen Ihrer Flächen ist einfach zu bedienen. Nach Rücksendung ermitteln wir mit dem von Ihnen erfassten Aufmass Ihre Gebäudeflächen.
- Wir erstellen das Aufmass bei Ihnen vor Ort
Wir kommen zu Ihnen und erfassen / vermessen Ihre Räume neu. Mit dem digitalen Aufmass erfolgt die Ermittlung der Gebäudeflächen. Bitte beachten Sie: wir können nur die Räume und Flächen in den Gebäuden ermitteln, zu denen wir Zutritt erhalten.
- Dokumentation als PDF:
Zur Weitergabe z. B. an Ihren Steuerberater und zur Nachweisführung gegenüber dem Finanzamt liefern wir eine Dokumentation Ihrer Gebäudeflächen als PDF. Diese Dokumentation erfolgt je Geschoss und ist inklusive Zeichnung mit den umrandeten Gewerbeflächen, Wohnflächen, Nutzflächen und den zugehörigen Größen der einzelnen Flächen.

Kosten
Wir liefern ein hochwertiges Ergebnis zu fairen Preisen. Unsere Kalkulation erfolgt über die Flächenmenge (qm) und berücksichtigt nur den tatsächlichen Aufwand. Hier einige Beispiele:
Beispiel 1: aus vermaßtem Bestandsplan/Grundriss (Ermittlung Wohnfläche)
- bis 100 qm Wohnfläche
- geliefertes Dateiformat: DWG/DXF (je besser die Qualität der gelieferten Datei, desto niedriger sind die Kosten)
- ab 90,- EUR pro Etage
Beispiel 2: bei Neuvermessung durch sie (Ermittlung Wohnfläche)
- bis 100 qm Wohnfläche
- ab 380,- EUR pro Wohnung
Beispiel 3: aus vermaßtem Bestandsplan/Grundriss (Ermittlung Gewerbefläche)
- bis 500 qm BGF Gewerbefläche
- geliefertes Dateiformat: DWG/DXF (je besser die Qualität der gelieferten Datei, desto niedriger sind die Kosten)
- ab 95,- EUR pro Etage
Beispiel 4: bei Neuvermessung durch uns (Ermittlung Wohnfläche)
- bis 250 qm Wohnfläche
- ab 550,- EUR pro Wohnung
- zzgl. Reisekosten
Alle Preisangaben zzgl. MwSt.
Projektverlauf am Beispiel Bestandspläne:
Berechnete Gebäudeflächen in nur wenigen Schritten

Alles ganz bequem per E-Mail und wenn noch Fragen sind, erreichen Sie uns auch telefonisch.
Unverbindliche Anfrage
Ihre Gebäude – wir ermitteln die Flächen
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Warum Sie Flächenangaben überprüfen oder Ihre Gebäudeflächen neu ermitteln lassen sollten ?
Für die Neuermittlung der Grundsteuer sind die Angaben der Flächen maßgeblich. Die Größen von Wohnflächen und Gewerbeflächen sind entscheidend für die zukünftige Steuerlast. Häufig sind die Flächendokumentationen der Gebäude aber nicht vorhanden, durch Um- und Ausbauten veraltet oder weichen prinzipiell von den für die Grundsteuer relevanten Flächen ab.
Es ist im Interesse der Immobilieneigentümer, die Angaben der Flächengrößen hinsichtlich Aktualität und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls vom Experten ermitteln bzw. prüfen zu lassen.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich beraten lassen. Denn: die zum Beispiel häufig in Verkaufsunterlagen genannten Wohn- und Nutzflächen, die z.B. Keller- und Terrassenflächen sowie Flächen mit einer Stehhöhe unter zwei Meter anteilig enthalten, entsprechen nicht der relevanten Quadratmeterangabe für den Steuermessbetrag. Auch der Flächenermittlung nach DIN 277 und Wohnfläche gibt es einige Punkte zu beachten.
Im Ergebnis heisst das: ohne Überprüfung oder Neuermittlung ist das Risiko hoch, dass Sie künftig jedes Jahr zu viel Grundsteuer bezahlen.